Arzneibücher sind Sammlungen anerkannter pharmazeutischer Regeln über Qualität, Lagerung und Bezeichnung von Arzneimitteln und die bei ihrer Herstellung und Prüfung verwendeten Ausgangsstoffe. Amtliche Arzneibücher beruhen auf einem gesetzgeberischen Akt und sind verbindlich gültig.
In Österreich war ab 1812 die „Pharmakopoea Austriaca“ gültig, die 1940 durch das „Deutsche Arzneibuch“ abgelöst wurde. Seit 1960 gilt das „Österreichische Arzneibuch“. Inzwischen gilt in Österreich das „Europäische Arzneibuch“ daneben ist aber weiterhin das „Österreichische Arzneibuch“ gültig. Im „Österreichischen Arzneibuch“ sind Arzneimittel aufgeführt, die nicht bereits im „Europäischen Arzneibuch“ enthalten sind.
Insgesamt nimmt die Bedeutung nationaler Arzneibücher im Zuge der Vereinheitlichung ab, gerade für verschiedene spezielle Zubereitungen sind sie aber wesentlich. Diese würden wohl nicht Eingang in ein „Europäisches Arzneibuch“ finden und wären somit für immer verloren.
Die einzelnen Drogen (Droge: Arzneilich wirksame Pflanzenteile, meist in getrocknetem Zustand) die für Teemischungen verwendet werden, müssen natürlich im Arzneibuch gelistet werden. Allerdings sind auch fertige Teemischungen vorhanden.
Es ist bemerkenswert, dass Teemischungen des Arzneibuches im Allgemeinen kein Zulassungsverfahren im Sinne von modernen Medikamenten durchgemacht haben. Außerdem steht es jedem Arzt frei, eigene Rezepte zu verwenden. Immerhin darf aber bei der Listung im Arzneibuch damit gerechnet werden, dass die entsprechenden Mischungen breitere Verwendung finden oder fanden und die Aufnahme in das Arzneibuch auf einem gewissen Konsens beruhen.
Die Teemischungen des Österreichischen Arzneibuches und der Österreichischen Gesellschaft für Phytotherapie
Im Arzneibuch von 1812 sind keine fertigen Teemischungen aufgeführt. Vermutlich war es zu dieser Zeit eher der freien Kunst des Arztes überlassen, nach gewissen Regeln, aus den angeführten Teedrogen individuelle Rezepturen zu erstellen. Die einzelnen Drogen zur Zubereitung waren jedoch im Arzneibuch enthalten.
Im derzeit gültigen Österreichischen Arzneibuch ist eine größere Anzahl von fertigenTeemischungen vertreten. In den letzten Jahren trug die Österreichische Gesellschaft für Phytotherapie eine weitere Anzahl an Teemischungen bei.
Die Verwendung von Teemischungen des Österreichischen Arzneibuches hat sowohl für den Verschreiber, als auch für den Apotheker und insgesamt auch für den Patienten Vorteile.
Der Verschreiber muss nicht im Detail die Rezepte auswendig wissen, beziehungsweise sind Irrtümer ausgeschlossen, wenn man anstatt einer größeren Anzahl von Drogen inklusive genaue Mengenangabe nur einen Namen mit dem Zusatz ÖAB (sinngemäß: “wie im Österreichischen Arzneibuch beschrieben“) angeben muss. Z.B. „species pectorales ÖAB“ (=“Brusttee“) anstelle eines Rezeptes mit sieben Bestandteilen und jeweils genauer Gewichtsangabe für jeden einzelnen Bestandteil.
Für den Patienten ergeben sich daraus die Vorteile der leichteren Verfügbarkeit und der geringeren Fehlerquellen.
Natürlich kann auch weiterhin die Möglichkeit genutzt werden, völlig individuelle Rezepturen aus den einzelnen in den Arzneibüchern monographierten Drogen zu erstellen.
Die formalen Komponenten eines Rezeptes für eine Teemischung
Nomen Aegroti Name des Patienten
Invocatio (Recipe/Rp.) Anweisung (nimm!)
Praescriptio Verordnung
Subscriptio Vorschrift, Herstellungsanweisung
Signatura Anwendungsvorschrift
Inscriptio Nomen Medici Unterschrift des Arztes
Invocatio:
Das bekannte Rp. als erster Teil des Rezeptes, nach den Patientendaten ist das lateinische „Recipe“ auf Deutsch „nimm!“.
Praescritpio:
Die Praescriptio enthält sämtliche Bestandteile, die genommen werden sollen. Bei Teemischungen sind das klassisch:
„Remedium cardinale“ Grund-, oder Basismittel.
„Remedium adjuvans“ weitere Bestandteile, die die Wirkung des Remedium cardinale ergänzen sollen.
„Remedium constituens“ Füllmittel.
„Remedium corrigens“ Geschmack und Aussehen verbessernde Mittel.
Idealer Weise tragen natürlich auch Remedium constituens und Remedium corrigens zur Wirkung der Teemischung bei. Es ist zu beachten, dass bei einer zu hohen Anzahl an Einzelkomponenten die Konzentration der einzelnen Wirkstoffe eventuell zu gering wird, um überhaupt wirksam zu sein.
Subscriptio:
In der Subscriptio wird beschrieben, was mit den, in der Praescriptio genannten Bestandteilen der Mischung gemacht werden soll. Im Falle von Teemischungen wird das im Allgemeinen sein: „Mische und stelle einen …..Tee her!“ auf Latein „Misce fiat species…..“ oder abgekürzt „M.f.spec….“ z.B. „M.f spec stomachicae“ (Mische und stelle einen Magentee her).
Zur Bezeichnung „Species“ sei angemerkt, dass sich das von „Species“ = „Art“ herleitet. Man mischt also verschiedene Pflanzenarten also Species zu einem ausgewogenen Tee.
Signatura:
In der Signatur wird eine Anwendungsvorschrift angegeben. Z.B.: „einen EL Teemischung mit ca. 150 ml siedendem Wasser übergießen, bedeckt ca. 10 Minuten ziehen lassen, danach abseihen. 4x täglich eine Tasse trinken“.
Aus der Anwendungsvorschrift soll neben der Häufigkeit der Anwendung und einer nachvollziehbaren Mengenangabe vor allem auch die Zubereitungsart hervorgehen. Bei Teemischungen kommen vor allem die Zubereitungen als Infus, Dekokt, oder Mazerat in Frage.
Das Infus (Aufguss) ist die häufigste Anwendungsart. Hierbei wird die Teemischung mit kochendem Wasser übergossen und stehen gelassen.
Das Dekokt (Abkochung) entsteht durch aufkochen und anschließendem köcheln lassen der mit Wasser übergossenen Teemischung. Dies wird z.B. bei Rindendrogen, wie Cortex Quercus gemacht.
Das Mazerat (Kaltansatz) wird hergestellt indem die mit kaltem Wasser übergossene Drogenmischung mehrere Stunden kalt stehen gelassen wird. Diese Zubereitungsart wird beispielsweise bei Schleimdrogen aus Wurzeln bevorzugt gewählt, wie Eibischwurzel. Es wird eine bessere Löslichkeit in kaltem Wasser angenommen
Die häufigste Herstellungsart ist das Infus. Die Eigenschaften der Teedrogen können eventuell die Abkochung oder den Kaltansatz nötig machen. Ich weise darauf bei den einzelnen Drogen bzw. Teemischungen hin.
Inscriptio Nomen Medici:
Unterschrift des Arztes