Die Opioidabhängigkeit ist eine nicht seltene psychische Störung. Um 35.000 Personen dürften österreichweit risikoreichen Opioidkonsum betreiben.
Verschiedene Behandlungsformen helfen den Betroffenen mit ihrer Abhängigkeit im Alltag zurecht zu kommen.
Seit Jahren besonders erfolgreich ist die orale Substitutionstherapie bei Opioidabhängigkeit. Diese Therapieform ist eine Langzeittherapie, in vielen Fällen erfolgt sie lebenslang.
Gerade bei erfolgreicher Therapie, in der die Betroffenen ein
„normales“ Leben führen, stellt sich oft auch die Frage, ob eine
Lenkerberechtigung erteilt oder belassen werden kann.
Dies hängt vor allem davon ab, ob allgemein ausreichende
Stabilität vorhanden ist, dass eine verantwortungsbewusste Teilnahme am Straßenverkehr
erwartet werden kann, dass eine geeignete Dosierung des Medikamentes gefunden wurde
und dass keine beeinträchtigenden Begleiterkrankungen vorliegen.
Die Stabilität kann anhand von verschiedenen Kriterien
abgeschätzt werden. Viele davon sind ein allgemeiner Eindruck des behandelnden
Arztes, einige sind aber sehr klar erkennbar. Zu den klar erkennbaren Kriterien
gehören, dass der Patient Termine und Vereinbarungen einhält, dass er zu Terminen
unbeeinträchtigt erscheint, dass sein Äußeres ein Mindestmaß an Selbstfürsorge
erkennen lässt, dass es zu keinen Versorgungslücken und zu keiner Notwendigkeit
von Zusatzverschreibungen (Einzelrezepten) kommt, dass keine Meldungen über
illegalen Erwerb oder gar Weitergabe von Drogen oder Medikamenten vorliegen,
dass in Harntests nur die verschriebenen Medikamente aufscheinen.
Die richtige Dosis ist grundsätzlich diejenige, bei der
weder Entzugssymptome oder Craving (ein zwanghaftes Verlangen nach der
Substanz), noch Zeichen einer Überdosierung (Müdigkeit, Beeinträchtigung)
auftreten. Die richtige Dosis ist individuell und sollte über einen längeren
Zeitraum unverändert beibehalten werden. Selten sind Dosiserhöhungen bei gut
eingestellten Patienten nötig, sollten dann aber auch durchgeführt werden. Stärkere
Dosisverringerungen sind ebenfalls nur selten möglich. Sie sollen in sehr
kleinen Schritten über einen längeren Zeitraum erfolgen und wenn sie negative
Folgen haben, auch wieder zurückgenommen werden. Für die Beurteilung der
Fähigkeit ein KFZ zu lenken sind rasche Dosisverringerungen eher als
Warnzeichen zu werten. Es gibt keine Dosis, „ab der ein Führerschein möglich
ist…“. Vielmehr ist bei der individuell richtigen Dosierung die Erteilung oder
Belassung der Lenkerberechtigung möglich. Außergewöhnlich hohe Dosen geben natürlich
schon Anlass zur Überlegung, warum diese hohen Dosen nötig sind, schließen aber
das Lenken eines KFZ nicht grundsätzlich aus.
Wenn Begleiterkrankungen vorliegen, sind auch diese und ihre (medikamentöse) Therapie in die Beurteilung aufzunehmen. Insbesondere weitere Abhängigkeiten, für die keine medizinisch anerkannte, nebenwirkungsfreie Ersatzdrogentherapie etabliert ist (z.B. Alkohol, Cocain, THC, Benzodiazepine) schließen aber die Belassung oder Erteilung einer Lenkerberechtigung im Allgemeinen aus.
Zusammenfassend ist bei stabilen langjährigen Opioidsubstitutionspatienten,
die sich an die Regeln halten und bei denen keine schweren psychiatrischen
Begleiterkrankungen vorliegen, oft die Erteilung oder Belassung einer
Lenkerberechtigung zu befürworten.