Schlafstörungen sind eine häufige und häufig chronische Gesundheitsstörung.
Es gibt mehrere verschiedene Arten von Schlafstörungen.
Die Anamnese (das ärztliche Gespräch über die Schlafstörung und die Begleitumstände) gibt fast immer den wesentlichen Hinweis auf die korrekte Diagnose, oder grenzt eine kleine Gruppe von möglichen Differenzialdiagnosen oder Begleiterkrankungen ab.
Am häufigsten handelt es sich bei Schlafstörungen um eine „nichtorganische Insomnie“. Man schläft schlecht ein, schläft schlecht durch, schläft zu kurz, ist am nächsten Morgen nicht ausgeruht und leidet unter Tagesmüdigkeit. Bei dieser Symptomatik liegt der Verdacht auf die Diagnose schon sehr nahe. Psychische Begleitumstände und Störungen, Verhaltensweisen, Gebrauch psychotroper Substanzen und körperliche Erkrankungen werden durch eine Erweiterung der Anamnese, eine körperliche Basisuntersuchung und eine Laboruntersuchung beachtet.
In vielen Fällen kann durch die Beachtung und Einübung von ganz bestimmten Verhaltensweisen wieder gesunder Schlaf gefunden werden. In manchen Fällen ist eine kurzfristige oder Langzeitbehandlung mit Medikamenten notwendig.
Gelegentlich ist der Schlaf durch Missempfindungen und einen unangenehmen Bewegungsdrang oft der Beine, seltener der Arme gestört. Es handelt sich um das Restless-Legs-Syndrom. Wieder ergibt sich die Diagnose aus der Anamnese. Differenzialdiagnosen (z.B. Polyneuropathie, Nierenerkrankungen, andere Organerkrankungen, unzureichende Eisenversorgung) werden mittels einer körperlichen (neurologischen) Basisuntersuchung und Laboruntersuchungen ausgeschlossen.
Manchmal stehen Tagesmüdigkeit und starke Einschlafneigung tagsüber ganz im Vordergrund der Beschwerden. Zusätzliche anamnestische Angaben erlauben oft eine Eingrenzung der in Frage kommenden Beschwerden. Der Ausschluss von zugrundeliegenden körperlichen Erkrankungen ist in diesen Fällen besonders wichtig. Die recht seltene Narkolepsie lässt sich wieder aus einer zielgerichteten Anamnese vermuten. Nach genauer Untersuchung durch mich kann eine gezielte Überweisung in ein Schlaflabor sinnvoll sein.
Tagesmüdigkeit, gemeinsam mit Schnarchen und beobachteten Atempausen weisen auf ein Schlafapnoesyndrom hin und werden in einem auf diese Störungen spezialisierten Schlaflabor untersucht.
Ausschlagen, Ausagieren von Träumen, Alpträume, Stürze aus dem Bett, Schlafwandeln, Schreien, Schimpfen, Reden oder Lachen im Schlaf sind Hinweise auf sogenannte „Parasomnien“. Sie erfordern diagnostisch eine genaue Anamnese, eine neurologisch-körperliche und allgemeinmedizinische Basisuntersuchung. In manchen Fällen kann danach eine Zuweisung in ein Schlaflabor erfolgen.
Der erste diagnostische Block kann immer in meiner Ordination im Verlauf von 2 Terminen, für die jeweils etwa 30 Minuten vorgesehen sind, erfolgen.
Der erste Termin ist ganz der Anamnese (ärztliches Gespräch über die Schlafstörung und die Begleitumstände) gewidmet.
Meist gebe ich Ihnen beim ersten Termin auch eine Überweisung für eine Blutabnahme mit.
Je nach Ergebnis der Anamnese ist es oft sinnvoll, dass ich Sie bitte, zur genaueren Eingrenzung auch weitere Fragebögen auszufüllen oder ein Schlaftagebuch zu führen.
Zeitnah, möglichst innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Ersttermin bekommen Sie den zweiten Termin.
Es erfolgt eine allgemeinmedizinische und neurologische körperliche Basisuntersuchung.
Die Ergebnisse der inzwischen erfolgten (Labor-) Untersuchungen, zu denen Sie beim ersten Termin Zuweisungen bekommen haben, werden bewertet.
Die von Ihnen gegebenenfalls bearbeiteten Fragebögen werden besprochen.
Nun sollte die Diagnose feststehen, oder eine sehr klar begründete Verdachtsdiagnose könnte zur weiteren Abklärung Anlass geben.
Sollte eine Untersuchung in einem Schlaflabor nötig sein, erhalten Sie eine Überweisung und einen Befund.
Je nach Diagnose werden verschiedene medikamentöse oder nicht-medikamentöse Therapieoptionen in Frage kommen und im Rahmen dieses zweiten Termins in die Wege geleitet.
So geht die diagnostische Phase in die therapeutische Phase über.
Etwa zwei bis drei Wochen nach dem zweiten Termin sollte der dritte Termin erfolgen.
Wenn wir eine ausschließlich medikamentöse Therapie vereinbart haben, dient dieser dritte Termin vor allem der Erfolgsbeurteilung und Weiterverschreibung der Medikamente.
Sollten Sie nichtmedikamentöse Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Schlafes ergriffen haben, erfolgen Feedback und weitere Beratung.
Weitere Konsultationen erfolgen nach ihren individuellen Bedürfnissen.
Die bloße Weiterverschreibung von Medikamenten kann nach Anforderung per mail ohne Termin erfolgen. Zumindest alle 3 Monate würde ich aber einen persönlichen Termin zur Reflexion der Medikamenteneinnahme vorschlagen.
Die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Gesundheitskassa (e-card)
Ich verrechne nach Zeitaufwand. Für die ersten beiden Termine gehe ich von einem Zeitaufwand von je bis zu 30 Minuten aus. Das Honorar dafür beträgt 160 Euro.
Ab dem dritten Termin gehe ich von einem Zeitaufwand von bis zu 15 Minuten aus. Das Honorar dafür beträgt 80 Euro.
Senden Sie eine Mail an:
praxis@neurologie1220.at