Wenn die Frage besteht, ob aus medizinischen Gründen die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges ausreichend gegeben ist, wird der Amtsarzt ein Gutachten zu dieser Frage erstellen.
Er bedient sich bei der Beurteilung einer sogenannten „befürwortenden fachärztlichen Stellungsnahme“.
In einer solchen Stellungsnahme begründet der Facharzt, warum er die Belassung, oder Erteilung einer Lenkerberechtigung aus medizinischen Gründen befürwortet, oder eben nicht.
Es geht dabei weder um eine rechtliche, noch moralische Beurteilung der Umstände, die überhaupt zu der Fragestellung geführt haben, sondern um eine rein medizinische Beurteilung und damit verbundene prognostische Einschätzung.
Die erste Frage ist, ob überhaupt eine Erkrankung vorliegt.
Die zweite Frage ist, ob durch die Erkrankung die Eignung zum Lenken eines KFZ herabgesetzt ist und ob eventuell durch eine geeignete Therapie die Situation soweit stabil ist, dass ein KFZ doch gelenkt werden darf.
Wenn eine (medikamenöse) Therapie notwendig ist, stellt sich die Frage, ob erwartbare Nebenwirkungen der Medikamente die Eignung zum Lenken eines KFZ herabsetzen. Letztlich sind Fragen des erwartbaren Verlaufes (Prognose) und damit im Zusammenhang einer Befristung zu diskutieren.
Die häufigsten Fragestellungen mit denen ich dabei konfrontiert bin, sind Fragen im Zusammenhang mit (möglichen) Abhängigkeitserkrankungen, Cannabisgebrauch, oraler Opioidersatztherapie (Substitutionstherapie) und Anfallserkrankungen (Epilepsie). Manchmal geht es auch um andere neurologisch/psychiatrische Erkrankungen, bzw. die Notwendigkeit der Einnahme von Psychopharmaka.