Die Art/Species Cannabis sativa/gewöhnlicher Hanf gehört zur Gattung/Genus Cannabis/Hanf innerhalb der Familie/Familia Cannabaceae/Hanfgewächse.
Zur Familie der Hanfgewächse/Cannabaceae gehörten lange Zeit nur die Gattungen Hanf/Cannabis und Hopfen/Humulus.
Aufgrund von molekulargenetischen Untersuchungen werden nun auch die Celtidoideae zur Familie der Hanfgewächse/Cannabaceae gezählt.
Ein bei uns vorkommendes Beispiel für die Celtidoideae wäre der europäische Zürgelbaum/Celtis australis.
Für die Pflanzenheilkunde sind weiterhin die Gattungen Hopfen/Humulus und Hanf/Cannabis relevant.
Die Gattung Hanf/Cannabis wurde von Carl von Linné Mitte des 18. Jahrhunderts ursprünglich als monotypische Gattung mit dem einzigen Vertreter gewöhnlicher Hanf/Cannabis sativa gesehen.
Später wurden von Cannabis sativa die Arten Cannabis indica (Lamarck, Ende 18. Jahrhundert) und Cannabis ruderalis (1926) differenziert.
Derzeit geht man wieder davon aus, dass zwei distinkte Arten bestehen, nämlich Cannabis sativa und Cannabis indica. Die Forschung dazu ist noch im Gange.
Cannabis sativa/gewöhnlicher Hanf ist eine einjährige krautige Pflanze, die eine Wuchshöhe von bis zu 4 Metern erreichen kann, auch wenn sie meist deutlich kleiner bleibt.
Cannabis sativa/gewöhnlicher Hanf ist ein Therophyt. Das heißt er ist kurzlebig und überdauert ungünstige Zeiten, also bei uns den Winter, als Same. Botanisch korrekt ist es eine Sonderform der Nußfrucht eine „Achäne“.
Die Pfahlwurzel kann in Abhängigkeit von den Bodenverhältnissen eine Länge von 2,5 Metern erreichen, meist jedoch deutlich weniger, nämlich 40 bis 80 cm. Neben der Hauptwurzel werden auch kräftige Nebenwurzeln ausgebildet.
Der Stamm ist aufrecht, anfangs rund, dann, vier- und später sechskantig, behaart und verzweigt sich im Bereich der Blüten.
Die Blätter sind gestielt, handförmig gefiedert. Die Einzelblättchen sind lanzettlich und der Blattrand gesägt. Die ersten eigentlichen Blätter nach den Kotyledonen/Keimblättern bestehen nur aus einem Finger, jedes weitere Blattpaar besitzt jeweils zwei Finger mehr, es können bis zu elf Finger vorkommen. Da immer der mittlere Finger unpaarig ist, ist die Anzahl der Finger (Fiedern) immer ungerade (unpaarig gefiedert).
Es handelt sich um eine meist diözische/zweihäusige Pflanze. Das heißt es gibt weibliche und männliche Exemplare.
Die männlichen Blüten hängen in einem etwa 25 cm langen rispigen Blütenstand. Kronblätter werden nicht ausgeblidet. Die grünen Kelchblätter sind zwei bis 4 Millimeter lang.
Die weiblichen Blüten stehen in einem scheinährigen Blütenstand. Kronblätter fehlen ebenfalls. Es sind Trag- und Vorblätter vorhanden und die Blüten sind von einem drüsig behaarten Deckblatt eingehüllt.
Als Früchte werden Achänen ausgebildet.
Getrocknete Blüten der weiblichen Hanfpflanze (Marihuana, Ganja). Sofern sie THC-haltig sind, sind sie in Österreich nicht legal erhältlich und auch nicht verschreibbar.
Das Harz der Blütenhaare der weiblichen Pflanzen (Haschisch). In Österreich nicht legal erhältlich und auch nicht verschreibbar.
Haschischöl: Öliger Extrakt aus Haschisch, meist stark THC-haltig. In Österreich nicht legal erhältlich und auch nicht verschreibbar.
Nabiximols: Pflanzenextraktmischung aus den Blüten und Blättern der Hanfpflanze. Enthält definierte Mengen an THC und CBD als Leitsubstanzen sowie alle anderen Inhaltsstoffe der Hanfpflanze. Als Suchtgift verschreibbar.
Dronabinol: Ölige Lösung mit Delta-9-Tetrahydrocannabinol durch Extraktion aus Hanfpflanzen gewonnen. Als Suchtgift verschreibbar.
Nabilon: Vollsynthtisches Derivat des Delta-9-Tetrahydrocannabinol. Verschreibbar.
CBD: Als Lösung, oder in THC freien Blüten unterliegt nicht dem Suchtmittelgesetz.
Nur THC ist psychoaktiv und als Suchtgift eingestuft. Daher sind in Österreich THC-freie Produkte, in denen hauptsächlich CBD als wichtigstes nicht- psychoaktives Cannabinoid enthalten ist, legal erhältlich.
Teile von Hanfpflanzen sofern sie THC enthalten z.B. Blüten sind in Österreich nicht verschreibbar und nicht legal erhältlich.
Dronabinol, verschreibbar mit Suchtgiftrezept.
Nabiximols, Sativex(R) verschreibbar mit Suchtgiftrezept.
Nabilon, Canemes(R) verschreibbar, Suchtgiftvignette nicht nötig.
Wie in jeder Heilpflanze, so sind auch in Cannabis/Hanf eine Vielzahl verschiedener wirksamkeitsmitbestimmender Inhaltsstoffe enthalten.
Davon sind über 100 verschiedene Cannabinoide sowie zahlreiche andere Wirkstoffe, wie ätherische Öle (chemisch Mono- und Sesquiterpene) bekannt.
Die Forschung fokussiert aber ganz die beiden bekanntesten Cannabinoide Cannabidiol (CBD) und Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC).
Die Wirkung von Cannabinoiden erfolgt über Rezeptoren. Über diese CB1 und CB2 Rezeptoren entfalten auch die körpereigenen „Endocannabinoide“ ihre Wirkung. Die CB 1 Rezeptoren sind vor allem im Zentralnervensystem (Hippocampus, Basalganglien) und die CB 2 Rezeptoren im Immunsystem inklusive den Makrogliazellen vorhanden.
Diese Darstellung ist vereinfacht und aus didaktischen Gründen gewählt. Tatsächlich ist die Rezeptorverteilung breiter.
Die Rezeptoren sind hauptsächlich an der präsynaptischen Membran lokalisiert und eine Aktivierung bewirkt eine Hemmung der Freisetzung von (exzitatorischen) Neurotransmittern. Die Funktion des Endocannabinoidsystems besteht zu einem guten Teil im Aufrechterhalten der Homöstase. Außerdem spielt es eine Rolle bei der Extinktion von aversiven Gedächtnisinhalten (Stichwort: Schmerzgedächtnis) und in der Reduzierung der Überaktivität vieler Neurotransmitter. Es wurde sogar ein „Endocannabinoidmangelsyndrom“ bestehend aus Migräne, Reizdarm und Fibromyalgie postuliert.
Während THC überwiegend über den CB1 Rezeptor wirkt, ist der Wirkmechanismus von CBD weniger klar.
Es kann ein unterschiedliches Wirkprofil für CBD und THC formuliert werden.
Am stärksten: antikachektisch, muskelrelaxierend, antiemetisch
weniger: analgetisch
gering: anxiolytisch, sedativ
sehr gering: antiphlogistisch
am stärksten: antiphlogistisch, antikonvulsiv (antiepileptisch)
weniger: antipsychotisch, anxiolitisch, antipsychotrop, neuroprotektiv
sehr gering: antioxidativ, analgetisch
Kombinationen von CBD und THC können entweder dadurch erhalten werden, dass man die ganze Hanfpflanze oder einen Extrakt daraus verwendet (Nabiximols), oder indem man Produkte mit definiertem THC- oder CBD-Gehalt mischt.
Die Liste plausibler Anwendungen von Cannabisprodukten oder Cannabis ist sehr lange.
Die Liste der Zulassungsindikationen für cannabishaltige Fertigarzneimittel ist kurz.
Die Liste der allgemein anerkannten Indikationen für cannabishaltige Arzneimittel ist überschaubar.
Spastik. Nabiximols, Sativex(R). Als Zusatzbehandlung für Patienten mit multipler Sklerose, die nicht angemssen auf eine andere medikamentöse Behandlung angesprochen haben und eine klinisch erhebliche Besserung während einer Probebehandlung aufgewiesen haben.
Neuropathische Schmerzen. Nabiximols, Sativex(R). In Kanada, Israel und Neuseeland umfaßt die Zulassungsindikation von Nabiximols, Sativex(R) auch neuropathische Schmerzen bei multipler Sklerose.
Schmerzbehandlung bei Krebspatienten. Nabiximols, Sativex(R). In Kanada umfaßt die Zulassungsindikation von Nabiximols, Sativex(R) auch die Schmerztherapie von Krebspatienten, bei nicht ausreichender Wirkung von Opioiden.
Chemotherpieinduziertes Erbrechen. Nabilone, Canemes(R). Canemes 1 mg Kapseln sind für die Behandlung von chemotherapiebedingter Nausea/Übelkeit und Emesis/Erbrechen bei jenen Krebspatienten indiziert, die auf eine andere Therapie nicht ausreichend ansprechen.
Epilepsie. CBD, Epidiolex(R). Es wird, zusammen mit Clobazam, bei Patienten ab 2 Jahren für die adjuvante Behandlung von Krampfanfällen, im Zusammenhang mit dem Lennox-Gastaut-Syndrom (LGS) oder dem Dravet-Syndrom (DS) angewendet.
Es wird als „Cannabis Dilemma“ bezeichnet, dass die Anwendung von cannabisbasierten Medikamenten in vielen Fällen plausibel ist, dass aber der Nutzen nur in wenigen Fällen eindeutig wissenschftlilch bewiesen ist und in vielen Indikationen keine eindeutigen Empfehlungen anerkannter Leitlinien bestehen.
Häufig bestehen zwar sehr gute Hinweise auf die Wirksamkeit. Der Goldstandard des Wirksamkeitsnachweises, eine klare Dosiswirksamkeitsbeziehung oder Dosierungsempfehlungen fehlen oft.
Oft besteht die Wirksamkeit auch in einer Verbesserung der affektiven Verarbeitung eines Leidens, statt in der Verbesserung eines einzelnen als wesentlich angesehenen Parameters.
Die folgende beispielhafte Liste ist daher bei weitem unvollständig, was die denkbaren Anwendungsgebiete anlangt. Andererseits wird auch der seriöse und informierte Leser oder Experte angegebene Indikationen finden, die er bezweifelt.
Andere Schmerzen, als die oben genannten.
Kopfschmerzen und Migräne.
Appetitmangel und Abmagerung. Z.B. bei AIDS Patienten.
Bewegungsstörungen und Tic-Störungen. z.B. Tourette-Syndrom, durch L-Dopa ausgelöste Bewegungsstörungen bei M. Parkinson, nicht motorische Störungen bei M. Parkinson (Angst-, Schlafstörungen).
Psychiatrische Erkankungen. z.B. Angst (Depression), Zwangsstörungen, ADHS, Verhaltensstörungen bei Demenz. Abhängigkeitserkrankungen.
chronische Schlafstörungen.
Restless-Legs-Syndrom.
Glaucom.
Asthma bronchiale.