„Befürwortende fachärztliche Stellungnahme“ zur
Erteilung einer Lenkerberechtigung im Zusammenhang mit Freizeitgebrauch von
Cannabis oder medizinischem Gebrauch von cannabisbasierten Medikamenten
Die Belassung
oder Erteilung einer Lenkerberechtigung ist bei Nachweis oder Verdacht einer
Beeinträchtigung durch Cannabis oder cannabisbasierte Medikamente unter anderem
an eine sogenannte „befürwortende fachärztliche Stellungnahme“ eines Facharztes
für Psychiatrie gebunden.
Zwei
grundsätzlich unterschiedliche Situationen
sind dabei zu beachten:
Besteht ein nicht medizinisch begründeter Gebrauch von Cannabis?
In diesem Fall ist meine Aufgabe als Facharzt festzustellen, dass keine Abhängigkeit von Cannabinoiden besteht. Ist das aus dem Anamnesegespräch ableitbar (und bestehen keine anderen schweren psychiatrischen Erkrankungen), so ist im Allgemeinen aus fachärztlicher Sicht eine Erteilung oder Belassung einer Lenkerberechtigung zu befürworten.
Die juristische Bewertung ist dabei aber nicht meine Aufgabe. Ein Lenken eines KFZ unter Beeinträchtigung durch nicht medizinischen Gebrauch von Cannabis wird durch eine fachärztliche Stellungnahme jedenfalls nicht legitimiert.
Mit anderen Worten ist jeglicher weitere Gebrauch von Cannabis in diesen Fällen zu unterlassen, um nicht neuerlich in Situationen zu kommen, in denen die Belassung der Lenkerberechtigung hinterfragt werden muss.
Besteht ein medizinisch begründeter Gebrauch von
cannabisbasierten Medikamenten?
Bekommt ein
Patient von einem Arzt aufgrund medizinischer Überlegungen cannabisbasierte
Medikamente verschrieben, ist meine Aufgabe eine andere.
Ich
überzeuge mich davon, dass es eine medizinische Verschreibung gibt, dass
regelmäßiger Kontakt zu dem verschreibendem Arzt besteht und eine Dosishöhe
vereinbart ist. Ideal ist dafür eine kurze formlose Bestätigung dieser Tatsache
durch den behandelnden Arzt. Es reicht, wenn eine Diagnose, die Tatsache der
Behandlung und regelmäßigen Kontrollen, das verschriebene Medikament und die
vereinbarte Dosierung bestätigt werden.
Als
Voraussetzungen für eine medizinische Behandlung mit cannabisbasierten
Medikamenten gelten:
Es liegt ein so schwerer Leidenszustand
vor, dass die Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten dadurch gerechtfertigt
ist.
Andere, in Leitlinien vorgesehene
Medikamente und Behandlungsmethoden waren vor der Verschreibung von
cannabisbasierten Medikamenten nicht erfolgreich, oder konnten aus
nachvollziehbaren Gründen nicht zur Anwendung kommen.
Der individuelle Heilversuch mit einem
cannabisbasiertem Medikament ist zumindest plausibel. Idealer Weise wird er
durch wissenschaftliche Publikationen gestützt.
Ich
habe sodann zu beurteilen, ob die behandelte Erkrankung die psychische Eignung
zum Lenken eines KFZ einschränken, oder ausschließen würde.
Außerdem
habe ich zu beurteilen, ob Nebenwirkungen durch das ärztlicherseits
verschriebene cannabisbasierte Medikament die psychische Eignung zum Lenken
eines KFZ einschränken, oder ausschließen würden. Wenn der Patient bei stabiler
Dosierung solche Nebenwirkungen nicht verspürt, ist im Allgemeinen von der
Eignung zum Lenken eines KFZ auszugehen.
Weiters
beurteile ich in unserem Anamnesegespräch, ob eine andere psychiatrische
Erkrankung vorliegt, die die psychische Eignung zum Lenken eines KFZ
einschränken, oder ausschließen würde.
Sind all diese
Punkte geklärt, kann die befürwortende fachärztliche Stellungnahme abgegeben
werden.
Achtung: Die
befürwortende fachärztliche Stellungnahme legitimiert keine höheren Dosierungen
des Medikamentes, als mit dem behandelnden Arzt vereinbart und keinen Gebrauch
von zusätzlich erworbenem Cannabis. Außerdem hat man vor jeder Inbetriebnahme
eines KFZ selbst zu beurteilen, ob die im Allgemeinen gegebene Eignung auch in
diesem Moment vorhanden ist.